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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.03.2010 - 31 C 468/09 |
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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 15.03.2010 - 31 C 468/09 (https://dejure.org/2010,81245)
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 15. März 2010 - 31 C 468/09 (https://dejure.org/2010,81245)
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.03.2010 - 31 C 468/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 1041), der das erkennende Gericht folgt, kann der durch einen fremdverschuldeten Unfall geschädigte Kfz-Eigentümer bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war. - OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur …
Auszug aus AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.03.2010 - 31 C 468/09
Da die Klägerin unfallspezifische Leistungen dargelegt und plausibel gemacht hat, ist ein pauschaler Aufschlag in Höhe von 20 % (nicht jedoch 30 %) gerechtfertigt (vgl. LG Koblenz a.a.O. und OLG Stuttgart in NJW-RR 2009, 1540 m.w. Nachw.). - LG Koblenz, 25.04.2008 - 14 S 98/07
Auszug aus AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.03.2010 - 31 C 468/09
Dies bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, daß er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (vgl. BGH NJW 2006, 2107 und LG Koblenz, Urteil vom 25.4,2008, Az. 14 S 98/07). - LG Koblenz, 14.05.2009 - 14 S 6/08
Auszug aus AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.03.2010 - 31 C 468/09
Einwendungen gegen diese Schätzgrundlage sind nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Fall bezogen sind (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 14.5.2009, Az. 14 S 6/08).